Lagerung von entzündbaren Gefahrstoffen

 

Rechtliche Bestimmungen zur sicheren Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten (TRGS 510: Ausgabe 2013) finden Sie im Abschnitt 12. Möchten Sie die entzündbaren Stoffe im Arbeitsraum lagern, eignen sich dazu speziell Sicherheitsschränke, gebaut nach EN DIn 14470-1. Die Nutzung der Schränke ist in der Anlage 3 explizit beschrieben.

Was ist ein Sicherheitsschrank?

Hier eine kurze Zusammenfassung   

Anlage 3: Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken in Arbeitsräumen

Was ist ein Sicherheitsschrank ?

• Sicherheitsschrank max. 1.000 Liter Rauminhalt 
(nicht Lagermenge )Feuerwiderstandsfähigkeit mind. 
Typ 30 innerhalb der BR Deutschland / Nachweis durch Prüfung nach EN 14470-1

• Die Feuerwiderstandsfähigkeit darf nicht weniger als 90 Minuten, muss aber mindestens 30 Minuten betragen, wenn 1. nur ein Schrank pro Nutzungseinheit / Brand(bekämpfungs)abschnitt aufgestellt wird, bei mehr als 100 m² Nutzungseinheit / Brand(bekämpfungs)abschnitt darf je 100 m² ein Schrank aufgestellt werden oder 2. die Nutzungseinheit / der Brand(bekämpfungs)abschnitt durch eine automatische Brandmeldeanlage und eine anerkannte Werkfeuerwehr mit einer maximalen Hilfsfrist von fünf Minuten nach Alarmierung zur Verfügung steht, oder eine automatische Löschanlage vorhanden ist.



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Lüftung von Sicherheitsschränken

• Sicherheitsschränke mit technischer Lüftung  Die technische Lüftung von Sicherheitsschränken verhindert im Normalbetrieb das Auftreten einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre im Inneren des Schrankes.   Die Abluft ist an eine ungefährdete Stelle zu führen. Dies erfolgt in der Regel durch den Anschluss an eine Abluftanlage, die ins Freie führt.

• Sicherheitsschränke ohne technischer Lüftung  Sicherheitsschränke ohne technische Lüftung sollen das Lagergut im Brandfall vor unzulässiger Erwärmung und vor der Entzündung ggf. auftretender explosionsfähiger Gemische schützen. Im Inneren des Sicherheitsschrankes dürfen sich keine Zündquellen befinden. Kann dies nicht ausgeschlossen werden, sind in Abhängigkeit der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zur Vermeidung von Zündquellen zu ergreifen, mindestens entsprechend der Zone 2 nach  TRBS 2152 Teil 3.


  • Sicherheitsschränke ohne technische Lüftung

  • Sicherheitsschränken ohne technische Lüftung sollen das Lagergut im Brandfall vor unzulässiger Erwärmung und vor der Entzündung ggf. auftretender explosionsfähiger Gemische schützen

  • Im Inneren des Sicherheitsschrankes dürfen sich keine Zündquellen befinden. Kann dies nicht ausgeschlossen werden, sind in Abhängigkeit der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zur Vermeidung von Zündquellen zu ergreifen, mindestens entsprechend der Zone 2 nach TRBS 2152 Teil 3.

  • Die Schränke sind über einen Potenzialausgleich zu erden.

Erforderliche Überprüfung / Wartung von Sicherheitsschränken

1. Nach EN 14470-1: nach Herstellerempfehlung ( in der Regel jährlich ). Bei hoher Beanspruchung können auch kürzere Intervalle notwendig sein

2. Nach Betriebssicherheitsverordnung 2015: in regelmäßigen Abständen durch einen Sachkundigen


3. Nach TRGS 510 Anlage 5, Nr. 2, Abs. 8: Alle Lagereinrichtungen müssen erstmalig und anschließend regelmäßig in angemessenen Abständen auf ihre ausreichende Funktion, Zuverlässigkeit und Wirksamkeit überprüft werden. Zu prüfende Einrichtungen sind z.B. Lagereinrichtungen für Gefahrstoffe, usw.

Die Überprüfungszeiträume sind in Betriebsanweisungen festzulegen. Dabei sind folgende Fragen zu berücksichtigen:

• Werden Sicherheitsschränke in regelmäßigen Abständen sicherheitstechnisch überprüft ?


• Werden Sicherheitsschränke durch den Hersteller, bzw. durch eine vom Hersteller zertifizierte Person überprüft und ggf. instandgesetzt ?


• Werden die Ergebnisse der Überprüfung aufgezeichnet und über einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt ?

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