Lagerung von entzündbaren Gefahrstoffen

Rechtliche Bestimmungen zur sicheren Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten (TRGS 510: Ausgabe 2013) finden Sie im Abschnitt 12. Möchten Sie die entzündbaren Stoffe im Arbeitsraum lagern, eignen sich dazu speziell Sicherheitsschränke, gebaut nach EN DIn 14470-1. Die Nutzung der Schränke ist in der Anlage 3 explizit beschrieben.

                  Anlage 3: Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken in Arbeitsräumen

                  Was ist ein Sicherheitsschrank ?

                  • Sicherheitsschrank max. 1.000 Liter Rauminhalt (nicht Lagermenge )Feuerwiderstandsfähigkeit mind. Typ 30 innerhalb der BR Deutschland / Nachweis durch Prüfung nach EN 14470-1

                  • Die Feuerwiderstandsfähigkeit darf nicht weniger als 90 Minuten, muss aber mindestens 30 Minuten betragen, wenn

                  1. nur ein Schrank pro Nutzungseinheit / Brand(bekämpfungs)abschnitt aufgestellt wird, bei mehr als 100 m² Nutzungseinheit / Brand(bekämpfungs)abschnitt darf je 100 m² ein Schrank aufgestellt werden oder

                  2. die Nutzungseinheit / der Brand(bekämpfungs)abschnitt durch eine automatische Brandmeldeanlage und eine anerkannte Werkfeuerwehr mit einer maximalen Hilfsfrist von fünf Minuten nach Alarmierung zur Verfügung steht, oder eine automatische Löschanlage vorhanden ist.

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